Ausschreibung
Die vom Architekten verfasste Ausschreibung ist die Zusammenfassung aller für ein Bauvorhaben notwendigen Leistungen (auch Leistungsverzeichnis [LV] genannt). Der Ausschreibung sollte stets die VOB (Teile A, B, C) sowie die einschlägigen Normen in der zum Zeitpunkt der Ausschreibung zugrunde liegen.
Getrennt nach den einzelnen Gewerken legt der Architekt die erforderlichen Leistungen für das Bauvorhaben, in positionierter technisch einwandfreier und vollständiger Beschreibung unter Angabe aller erforderlichen Mengen an zu verarbeitendem Material, fest.
Durch die Übermittlung der Ausschreibung an mehrere Unternehmen kann nun der Architekt in Zusammenarbeit mit dem Bauherrn die eingehenden Angebote im Preis vergleichen.
Es werden zwei Arten von Leistungsbeschreibungen unterschieden:
- Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis (Auflistung der einzelnen Leistungspositionen mit den jeweils ermittelten Bedarfsmassen)
- Leistungsbeschreibung ohne Leistungsverzeichnis (Funktionale Leistungsbeschreibung oder Pauschalbeschreibung)
