Bauvertrag
Bauverträge werden zwischen Bauherrn und Unternehmer, aber auch Unternehmer und Unternehmer geschlossen, mit dem Ziel Regelungen und Festlegungen für die Ausführung von Bauleistungen und die hierfür zu bezahlende Vergütung zu vereinbaren.
Grundlegendes:
- Der Auftragnehmer (Bauunternehmen) verpflichtet sich zur Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistung und der Auftraggeber (Bauherr) zur vertraglich vereinbarten Vergütung (Bezahlung)
- Juristisch gesehen ist ein Bauvertrag ein Werkvertrag nach BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
- Nur wenn grundsätzlich im Vertrag die VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) als Grundlage vereinbart ist, handelt es sich um einen VOB-Vertrag
| Werkvertrag | VOB-Vertrag |
|---|---|---|
Gesetzliche Grundlage | Bestimmungen des BGB | Bestimmung der VOB und der |
Form | Auch in mündlicher Form möglich. Auf Grund rechtlicher Unsicherheiten für beide Vertragspartner jedoch nicht empfehlenswert. | Nur in schriftlicher Form möglich, denn der Bezug auf VOB muss vertraglich geregelt sein. |
Frist der Gewährleistung | 5 Jahre | 4 Jahre - Falls von den Vertragspartnern keine andere Frist vereinbart wird. Ausnahme: Verträge mit Bauträgern auch hier gilt eine Frist von 5 Jahren. |
