Städtebau

Bisher habe ich für die Gemeinden Berg, Gilching, Inning, Seefeld-Hechendorf, Weßling, Wörthsee und die Stadt Starnberg Bebauungspläne im Bestand, aber auch auf der „grünen Wiese“ planen Projekte.

Durch meine Tätigkeit in der Bauaufsichtsbehörde habe ich mir ein spezielles Fachwissen im Bereich der Bauleitplanung angeeignet, das ich durch den Besuch von Fachveranstaltungen ständig erweitere. Wichtig ist mir, in enger Zusammenarbeit mit den Verwaltungen und den Gremien der Gemeinden, zu einfachen und praktikablen Lösungen zu gelangen. Unter Einbeziehung aller Beteiligten sollen möglichst einfache Bauleitpläne mit schnellem Verfahrensweg erstellt werden. Hierbei bin ich um einen umfangreichen Service für meine Auftraggeber bemüht.


Hintergrund

Als institutionalisierte Planungsebene ist die Bauleitplanung nach dem Baugesetzbuch (BauGB) der wichtigste Teil der städtebaulichen Planung einer Gemeinde. Ihre Aufgabe ist es, die bauliche und sonstige Nutzung aller Grundstücke in der Gemeinde im Hinblick auf eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung vorzubereiten und zu leiten.

Bauleitplanung gliedert sich in einen vorbereitenden Bauleitplan (Flächennutzungsplan (FNP) und in einen verbindlichen Bauleitplan (Bebauungsplan). Der Flächennutzungsplan stellt für das gesamte Gemeindegebiet die beabsichtigte Bodennutzung in den Grundzügen dar, hat für den Einzelnen jedoch keine Bindungswirkung. Die aus dem Flächennutzungsplan zu entwickelnden Bebauungspläne dagegen werden für Teilgebiete der Gemeinde aufgestellt, wenn dies zur Lösung städtebaulicher Planungsaufgaben erforderlich ist. In ihrem Geltungsbereich enthalten Bebauungspläne rechtsverbindliche Festsetzungen, die für jedermann verbindlich sind.

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